28
JAN
2023

Erneuerungsfonds – die finanzielle Rücklage im Stockwerkeigentum

Sind Sie Besitzer einer Eigentumswohnung oder möchten eine Stockwerkeigentumseinheit erwerben? Dann werden Sie zwangsläufig mit der Thematik des Erneuerungsfonds konfrontiert. Doch was genau ist der Erneuerungsfonds und wie hoch sollte er sein? 

 

Der Erneuerungsfonds kann auch als Rückstellungen oder Reserven bezeichnet werden und dient der Gemeinschaft bei grösseren Ausgaben wie zum Beispiel einer Dachsanierung oder einem Heizungsersatz. Es ist absolut ratsam, der Altersentwertung eines Gebäudes frühzeitig Rechnung zu tragen. Denn nach 20 bis 30 Jahren Nutzungsdauer haben sich bereits die ersten Bauteile abgenutzt und müssen saniert werden. Die Kosten für ein neues Flachdach belaufen sich dabei oftmals auf über CHF 50'000.00 und ein Heizungsersatz kann die Jahresrechnung mit über CHF 100'000.00 belasten. 

Wurde in den vergangenen Jahren ein Erneuerungsfonds gebildet, können solch hohe Ausgaben davon geleistet und die laufenden Eigentümer-Akontobeiträge müssen damit nicht zusätzlich belastet werden. In der Praxis zeigt sich, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft oft leichter Entscheidungen über notwendige Sanierungsarbeiten fällt, wenn das Geld bereits auf dem Erneuerungsfondskonto vorhanden ist. Ein weiterer Grund, weshalb eine frühzeitige und ausreichende Äuffnung (Erhöhung) des Erneuerungsfonds ratsam ist. Denn ein Sanierungsstau wertet die Immobilie laufend ab und stellt die Stockwerkeigentümergemeinschaft vor immer grössere finanzielle Schwierigkeiten.

 

Wie hoch sollte der Erneuerungsfonds sein? Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband empfiehlt eine jährliche Einlage von mindesten 0.4% des Gebäudeversicherungswertes, solange die Höhe von 6% des Gebäudeversicherungswertes noch nicht erreicht ist. In Zahlen bedeutet das: Bei einem Gebäudeversicherungswert von drei Millionen, sollte die jährliche Einlage bei CHF 12'000.00 (0.4%) liegen. Sobald der Erneuerungsfonds den Betrag von CHF 180'000.00 (6%) erreicht hat, kann die jährliche Äuffnung minimiert werden. Eine gesetzliche Grundlage bezüglich der Höhe des Erneuerungsfonds ist nicht gegeben. Es gilt jedoch immer der Blick ins Reglement, da durchaus auch dort Bestimmungen festgehalten sein können. 

 

Doch wie wird der Erneuerungsfonds in der Praxis angewendet? In der Regel wird ein zusätzliches Bankkonto für den Erneuerungsfonds eingerichtet. Da sich nicht selten über eine halbe Million Franken auf dem Erneuerungsfondskonto befindet, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, dass aus Sicherheitsgründen Zahlungen vom Erneuerungsfondskonto nur kollektiv zu zweien getätigt werden können. Das bedeutet, dass solche Transaktionen zum einem von der Verwaltung sowie von einem bevollmächtigten Eigentümer genehmigt werden müssen. 

 

Relevant sind ebenfalls die steuerlichen Folgen bei der Führung eines Erneuerungsfondskonto. Denn in den meisten Kantonen ist der Eigentümer in dem Jahr zu einem Abzug berechtigt, in welchem die Einlage in den Erneuerungsfonds getätigt wird. Sanierungen, welche vom Erneuerungsfondskonto bezahlt werden, sind bei der effektiven Ausführung dann nicht mehr abzugsberechtigt. 

 

Oft taucht die Frage auf, was mit Ihrem Geld passiert, wenn Sie die Wohnung verkaufen? Ihr Anteil am Erneuerungsfonds wird gemäss Ihren Wertquoten ermittelt. Eine Auszahlung ist nicht möglich, weshalb Sie den Betrag in der Kaufsumme berücksichtigen müssen. Der neue Käufer wird Ihnen somit nicht nur den Wert der Wohnung, sondern auch Ihren Anteil am Erneuerungsfonds bezahlen. Es ist daher ratsam, in den Verkaufsunterlagen Transparenz zu schaffen und die Höhe des Erneuerungsfonds zu erwähnen.